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Im Folgenden bekommen Sie Informationen zu den Steuern, Gebühren und Beiträgen der Gemeinde Weng.
| Müllabfuhrgebühren 2021 (mind. 15 l Müll / Person / Monat) | |||
| Tonne | pro Monat | im Quartal | im Jahr |
| 80 l ohne Biotonne | 13,20 € | 39,60 € | 158,40 € |
| 80 l mit Biotonne | 17,60 € | 52,80 € | 211,20 € |
| 120 l ohne Biotonne | 19,80 € | 59,40 € | 237,60 € |
| 120 l mit Biotonne | 26,40 € | 79,20 € | 316,80 € |
| 240 l ohne Biotonne | 39,60 € | 118,80 € | 475,20 € |
| 240 l mit Biotonne | 52,90 € | 158,70 € | 634,80 € |
| 1,1 m³ ohne Biotonne | 162,00 € | 486,00 € | 1.944,00 € |
| 1,1 m³ mit Biotonne | 219,60 € | 658,80 € | 2.635,20 € |
| 12 MS (1-P-H) ohne Biotonne | 4,50 € | 13,50 € | 54,00 € |
| 12 MS (1-P-H) mit Biotonne | 5,50 € | 16,50 € | 66,00 € |
| 25 MS (Einö.) ohne Biotonne | 4,50 € / St | 28,13 € | 112,50 € |
| 25 MS (Einö.) mit Biotonne | 5,50 € / St | 34,38 € | 137,50 € |
| 12 MS + Papier ohne Biotonne | 6,00 € | 18,00 € | 72,00 € |
| 12 MS + Papier + Biotonne | 7,00 € | 21,00 € | 84,00 € |
| 25 MS + Papier ohne Biotonne | 6,00 € / St | 37,50 € | 150,00 € |
| 25 MS + Papier + Biotonne | 7,00 € / St | 43,75 € | 175,00 € |
| MS / Stück / Verkauf | 3,00 € | ||
| 2. Papiercontainer | 20,00 € | 60,00 € | 240,00 € |
| 2. Papiertonne | 3,00 € | 9,00 € | 36,00 € |
Anträge zur Verwendung von Restmüllsäcken können in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 3, gestellt werden!
Den Müllabfuhrplan finden Sie hier.
Mehr Info: Bianka.Schreiner@woerth-isar.de
Bezeichnung | Gültigkeit | Kosten | Gebühr | GESAMT |
Fischereischein auf Lebenszeit *für Jugendliche mit bestandener Prüfung (ab dem 14. Lj.) | 5 Jahre | 20,00 € | 35,00 € | 55,00 € |
Fischereischein auf Lebenszeit | 5 Jahre | 40,00 € | 35,00 € | 75,00 € |
Erstausstellung *Fischereiabgabe für 5 Jahre entrichtet | Folgekosten nach 5 Jahren | 40,00 € | 5,00 € | 45,00 € |
Fischereischein auf Lebenszeit | ||||
* Fischereiabgabe 1 x Zahlung | lebenslang | 32 – 300 € | 35,00 € | |
siehe Tab. |
Lebensalter bei Zahlung | Betrag in Euro |
+ 35,00 € Fischereischeingebühr (Gemeinde) | |
14 – 22 | 300,00 € |
23 -27 | 288,00 € |
28 – 32 | 256,00 € |
33 – 37 | 224,00 € |
38 – 42 | 192,00 € |
43 – 47 | 160,00 € |
48 – 52 | 128,00 € |
53 -57 | 96,00 € |
58 – 62 | 64,00 € |
63 -67 | 32,00 € |
ab 68 | — |
Die Gemeinde erhebt Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabbenutzungsrechts und laufende Grabbenutzungsgebühren.
Die Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabnutzungsrechtes im Friedhof in Weng betragen für ein Familien- und Urnengrab 145,00 €.
Der Preis für Einzelgräber beträgt jeweils die Hälfte der oben angeführten Beträge.
Der Preis für einen Urnenstelenplatz beträgt 1.000,00 €.
Die Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabnutzungsrechtes im Friedhof in Veitsbuch betragen für ein Familiengrab im alten Friedhofsteil 145,00 €.
Die Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabnutzungsrechtes im Friedhof in Veitsbuch betragen für ein Familiengrab im neuen Friedhofsteil 185,00 €.
Der Preis für Einzelgräber beträgt jeweils die Hälfte der oben angeführten Beträge.
Laufende Grabbenutzungsgebühren betragen pro Jahr im Friedhof Weng und Veitsbuch
Bei einer Verlängerung des Grabnutzungsrechtes finden die in Absatz 3 aufgeführten Gebühren Anwendung.
Die Gebühr für das Benutzungsrecht in Urnengräbern entspricht je nach gewählter Grabgröße der Gebühr für ein Familiengrab bzw. Einzelgrab.
Mehr Info: ordnungsamt@vg.woerth-isar.de
Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die erstmalige Herstellung von Straßen erschlossen werden und damit Vorteile haben, Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Ein Grundstück kann nämlich nur dann ordnungsgemäß baulich genutzt werden, wenn es Anschluss an eine öffentliche Straße hat. Die Erschließung des Grundstücks in anderer Beziehung (Wasserversorgung, Kanal, Strom) ist dagegen nicht Gegenstand des Erschließungsrechts.
Sobald die Gemeinde die Erschließung durchgeführt hat, muss Sie nach dem Gesetz Erschließungsbeiträge erheben.
Vom Erschließungsaufwand übernimmt die Gemeinde 10 % die restlichen 90 % werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Mehr Info: bauamt@vg.woerth-isar.de
Einmaliger Beitrag für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die gemeindliche Abwasserentsorgung. Bei einem bereits angeschlossenen Grundstück wird bei der Schaffung von zusätzlicher Geschoßfläche ebenfalls wieder ein Beitrag fällig.
Der Beitrag berechnet sich aus der vorhandenen Grundstücks- u. Geschoßfläche (Außenmaß der Gebäude), multipliziert mit dem Satz pro m².
im Mischsystem
im Schmutzwassersystem
Mehr Info: bauamt@vg.woerth-isar.de
Gebühren gültig ab 01.01.2019:
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss:
Mehr Info: abgaben@vg.woerth-isar.de
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