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Ab dem 01.01.2022 sollen die über Gebühren zu finanzierenden Kosten der Entwässerungseinrichtung nicht mehr ausschließlich über eine verbrauchsabhängige Einleitungsgebühr, sondern zum Teil über eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr gedeckt werden. Maßstab für diese Grundgebühr ist die Durchflussmenge (Dauerdurchfluss oder Nenndurchfluss) des verwendeten Wasserzählers. Es handelt sich hierbei nicht um eine zusätzliche Zählergebühr.
Ab 01.01.2022 gelten neue Preise und Gebühren für das Abwasser
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn):
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