VG Wörth

Steuern, Gebühren, Beiträge Weng

Steuern, Gebühren, Beiträge

Im Folgenden bekommen Sie Informationen zu den Steuern, Gebühren und Beiträgen der Gemeinde Weng.

  • Grundsteuer A 350 %
  • Grundsteuer B 350 %
  • Gewerbesteuer 360 %
  • für jeden Hund 21,00 €/Jahr
  • Kampfhunde 525,00 €/Jahr

 

Mehr Info: steuern@vg.woerth-isar.de

Müllabfuhrgebühren 2021 (mind. 15 l Müll / Person / Monat)
    
Tonne pro Monat  im Quartal  im Jahr 
    
80 l ohne Biotonne      13,20 €      39,60 €        158,40 €
80 l mit Biotonne      17,60 €      52,80 €        211,20 €
    
120 l ohne Biotonne      19,80 €      59,40 €        237,60 €
120 l mit Biotonne      26,40 €      79,20 €        316,80 €
    
240 l ohne Biotonne      39,60 €    118,80 €        475,20 €
240 l mit Biotonne      52,90 €    158,70 €        634,80 €
    
1,1 m³ ohne Biotonne    162,00 €    486,00 €    1.944,00 €
1,1 m³ mit Biotonne    219,60 €    658,80 €    2.635,20 €
    
12 MS (1-P-H) ohne Biotonne         4,50 €      13,50 €          54,00 €
12 MS (1-P-H) mit Biotonne         5,50 €      16,50 €          66,00 €
    
25 MS (Einö.) ohne Biotonne 4,50 € / St       28,13 €        112,50 €
25 MS (Einö.) mit Biotonne 5,50 € / St       34,38 €        137,50 €
    
12 MS + Papier ohne Biotonne         6,00 €      18,00 €          72,00 €
12 MS + Papier + Biotonne         7,00 €      21,00 €          84,00 €
    
25 MS + Papier ohne Biotonne 6,00 €  / St       37,50 €        150,00 €
25 MS + Papier + Biotonne 7,00 € / St       43,75 €        175,00 €
    
MS / Stück / Verkauf         3,00 €  
    
2. Papiercontainer      20,00 €      60,00 €        240,00 €
    
2. Papiertonne         3,00 €         9,00 €          36,00 €

 

Anträge zur Verwendung von Restmüllsäcken können in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 3, gestellt werden!

 

Den Müllabfuhrplan finden Sie hier. 
Mehr Info: Bianka.Schreiner@woerth-isar.de

Bezeichnung

Gültigkeit

Kosten

Gebühr

GESAMT

Fischereischein auf Lebenszeit

*für Jugendliche mit bestandener Prüfung (ab dem 14. Lj.)

5 Jahre

20,00 €

35,00 €

55,00 €

Fischereischein auf Lebenszeit  

5 Jahre

40,00 €

35,00 €

75,00 €

Erstausstellung

*Fischereiabgabe für 5 Jahre entrichtet

Folgekosten nach 5 Jahren

40,00 €

5,00 €

45,00 €

Fischereischein auf Lebenszeit

    

* Fischereiabgabe 1 x Zahlung

lebenslang

32 – 300 €

35,00 €

 
  

siehe Tab.

  

 

Lebensalter bei Zahlung

Betrag in Euro

 

+ 35,00 € Fischereischeingebühr (Gemeinde)

14 – 22

300,00 €

23 -27 

288,00 €

28 – 32

256,00 €

33 – 37

224,00 €

38 – 42

192,00 €

43 – 47

160,00 €

48 – 52 

128,00 €

53 -57

96,00 €

58 – 62 

64,00 €

63 -67 

32,00 €

ab 68

Die Gemeinde erhebt Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabbenutzungsrechts und laufende Grabbenutzungsgebühren.

 

Die Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabnutzungsrechtes im Friedhof in Weng betragen für ein Familien- und Urnengrab 145,00 €. 
Der Preis für Einzelgräber beträgt jeweils die Hälfte der oben angeführten Beträge.

 

Der Preis für einen Urnenstelenplatz beträgt 1.000,00 €.

 

Die Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabnutzungsrechtes im Friedhof in Veitsbuch betragen für ein Familiengrab im alten Friedhofsteil 145,00 €.    
Die Gebühren für den erstmaligen Erwerb eines Grabnutzungsrechtes im Friedhof in Veitsbuch betragen für ein Familiengrab im neuen Friedhofsteil 185,00 €.     

 

Der Preis für Einzelgräber beträgt jeweils die Hälfte der oben angeführten Beträge.

 

Laufende Grabbenutzungsgebühren betragen pro Jahr im Friedhof Weng und Veitsbuch

  • für ein Familiengrab: 40,00 €                      
  • für ein Einzelgrab: 20,00 €                      
  • für ein Kindergrab: 7,50 € 
  • für einen Stelenplatz: 40,00 €            

 

Bei einer Verlängerung des Grabnutzungsrechtes finden die in Absatz 3 aufgeführten Gebühren Anwendung.

 

Die Gebühr für das Benutzungsrecht in Urnengräbern entspricht je nach gewählter Grabgröße der Gebühr für ein Familiengrab bzw. Einzelgrab.

 

Mehr Info: ordnungsamt@vg.woerth-isar.de

Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die erstmalige Herstellung von Straßen erschlossen werden und damit Vorteile haben, Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Ein Grundstück kann nämlich nur dann ordnungsgemäß baulich genutzt werden, wenn es Anschluss an eine öffentliche Straße hat. Die Erschließung des Grundstücks in anderer Beziehung (Wasserversorgung, Kanal, Strom) ist dagegen nicht Gegenstand des Erschließungsrechts.

 

Sobald die Gemeinde die Erschließung durchgeführt hat, muss Sie nach dem Gesetz Erschließungsbeiträge erheben.

 

Vom Erschließungsaufwand übernimmt die Gemeinde 10 % die restlichen 90 % werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

 

Mehr Info: bauamt@vg.woerth-isar.de

Einmaliger Beitrag für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die gemeindliche Abwasserentsorgung. Bei einem bereits angeschlossenen Grundstück wird bei der Schaffung von zusätzlicher Geschoßfläche ebenfalls wieder ein Beitrag fällig.

 

Der Beitrag berechnet sich aus der vorhandenen Grundstücks- u. Geschoßfläche (Außenmaß der Gebäude), multipliziert mit dem Satz pro m².

 

im Mischsystem                    

  • Grundstücksfläche 2,11  €
  • Geschoßfläche 12,19 €        

 

im Schmutzwassersystem

  • Grundstücksfläche 0,00 €
  • Geschoßfläche 12,19 €

 

Mehr Info: bauamt@vg.woerth-isar.de

Gebühren gültig ab 01.01.2019:

  • Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 1,80 € im Mischsystem
  • Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 1,62 € im Schmutzwassersystem

 

Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss:  

  • bis 2,5: 30 Euro/Jahr
  • bis 6: 42 Euro/Jahr
  • bis 10: 56 Euro/Jahr
  • bis 15: 94 Euro/Jahr

 

Mehr Info: abgaben@vg.woerth-isar.de

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